Babysitter-Notdienst für Hamburg:
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Das berühmte "Kleingedruckte" ... unsere AGB's


Allgemeine Geschäftsbedingungen

des

BABYSITTER-NOTDIENSTES Hamburg (BSND)


(Unsere Widerrufsbelehrung finden Sie am Ende unserer AGB's)


Nr. 1 Vertrags- und Vermittlungsgegenstand

1.1 Der BSND vermittelt qualifiziertes Personal für Kinderbetreuung und -beaufsichtigung. Für Geschäftsbeziehungen zwischen den Auftraggebern und dem BSND, und zwischen Betreuungspersonen und dem BSND, gelten ausschliesslich diese Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform, ansonsten sind sie nicht wirksam.

1.2. Kommt es zu einem Vermittlungsvertrag übernimmt der BSND alle weiteren vermittlungsrelevanten Aufgaben.

1.3. Mit der Beauftragung des BSND erkennt der Auftraggeber diese AGB's an.

Nr. 2 Umfang und Ausführung der Vermittlung / Vertragslaufzeit

2.1. Der Auftraggeber kann telefonisch, auch via SMS, oder per E-Mail mit dem BSND zwecks Vermittlung einer Betreuungsperson Kontakt aufnehmen. Zur besseren Einschätzung des Vermittlungsauftrages nimmt der BSND persönliche Daten des Auftraggebers auf, welche selbstverständlich vertraulich behandelt werden!

2.2. Der BSND übernimmt ab Auftragseingang alle erforderlichen Aufgaben, welche für eine erfolgreiche Vermittlung notwendig sind! Weiter steht der BSND wärend der Dauer des Betreuungszeitraums sowohl seiner Auftraggeber, als auch seinen vermittelten Betreuungspersonen, als Ansprechpartner zur Verfügung! Die Aktivität des BSND endet mit Ablauf des Betreuungszeitraums, und der Honorarabrechnung des Auftrags!

2.3. Ohne Einhaltung jeglicher Kündigungsfristen kann der Auftraggeber, als auch der BSND, den Vermittlungsvertrag jederzeit lösen. Bereits geleistete Dienstleistungen des BSND sind in jedem Falle in vollem Umfang zu honorieren.

2.4. Dem Auftraggeber ist es untersagt, mit einer vom BSND vermittelten Betreuungsperson ohne unser Wissen Folgeaufträge zu vereinbaren, die Betreuungsperson abzuwerben, oder an dritte Personen weiter zu vermitteln! Bei bekannt werden einer solchen Handlung, macht der BSND rechtlich mit aller Härte eine Vertragsstrafe von mindestens 1.500 EUR gegenüber dem Auftraggeber geltend!


Nr. 3 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

3.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich mit der Beauftragung des BSND

a) die bereitgestellte Betreuungsperson nicht für andere Zwecke oder Dienstleistungen anzufordern oder einzusetzen, als in Nr. 1.1. genannt!

b) die angeforderte Betreuungsperson über alle, für ihre Tätigkeit notwendigen Kenntnisse zu informieren (Krankheiten des Kindes, Allergien, Ängste etc.)

c) der vermittelten Betreuungsperson uneingeschränkt und jederzeit die Kontaktaufnahme zum BSND zu ermöglichen!

3.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der vom BSND vermittelten Betreuungsperson Anweisungen und Belehrungen zu geben, um alle vom Auftraggeber gestellten Anforderungen erfüllen zu können. Für die Dauer des Auftrags ermächtigt und verpflichtet der Auftraggeber, die vom BSND vermittelte Betreuungsperson, zur Wahrung der Aufsichtspflicht. Zusätzlich erteilt der Auftraggeber alle, zur ordnungsgemässen Durchführung des Auftrags, notwendigen Vollmachten gegenüber der Betreuungsperson.

3.3. Falls sich unerwartet Schwierigkeiten bei der Durchführung des Auftrags ergeben sollten, verpflichten sich alle Vertragsparteien zur unverzüglichen, gegenseitigen Information! Sollte die Betreuungsperson nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erscheinen, verpflichtet sich der Auftraggeber, mindestens 30 Minuten auf die angeforderte Betreuungsperson zu warten, und innerhalb dieses Zeitraums den BSND darüber zu informieren! Nach Ablauf dieser halben Stunde kann der Auftraggeber kostenfrei vom Auftrag zurücktreten, soweit nicht die Vereinbarung über eine Entsendung einer Ersatz-Betreuungsperson getroffen wird, sofern eine für die in Frage kommende Tätigkeit kurzfristig verfügbar ist!

Nr. 4 Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz

4.1. Dem Auftraggeber ist untersagt über die vom BSND vermittelte Arbeitskraft gewonnenen Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks einer Arbeitsvermittlung an Dritte weiter zu geben. Sowohl während des Betreuungszeitraums, als auch nach der Beendigung, verpflichten sich alle Parteien zur Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich und den geschäftlichen Bereich betreffen, und Ihrer Natur nach eine Geheimhaltung verlangen

4.2. Gesetzliche Auskunftsverpflichtungen bleiben hiervon unberührt!

4.3. Der BSND ist nicht befugt, ohne der ausdrücklichen, vorherigen Genehmigung seiner Betreuungspersonen, deren persönliche Daten (einschliesslich Telefonnummern) an seine Auftraggeber raus- oder weiterzugeben!

Nr. 5 Haftung

5.1. Für Schäden, welche durch die Tätigkeit der vermittelten Betreuungsperson entstanden sind haftet der BSND in keinster Weise, da dieser nur die Aufgabe der Vermittlung übernimmt, nicht aber die Betreuung selbst durchführt! Etwaige Ersatzansprüche sind direkt an die verursachende Betreuungsperson zu stellen, oder von ihr einzufordern! Auch eine Rückhaltung der Honorarkosten ist unzulässig, wenn der Vermittlungsauftrag ordnungsgemäss zustande kam!

5.2. In einem Schadensfall mit etwaigen Ersatzansprüchen gegenüber dem Auftraggeber, stellt der BSND diesem selbstverständlich die Daten der betreffenden Betreuungsperson unentgeltlich zur Verfügung, soweit eine Schadensabwicklung oder -Beseitigung dieses notwendig macht!

5.3. Ersatz- oder Schadensansprüche an den BSND selber, sind spätestens am 3. Werktag schriftlich beim BSND einzureichen!

Nr. 6 Honorarkosten, Zahlungsbedingungen und Arten

6.1. Sämtliche Provisionen, Honorare, Steuern, so wie sonstige Kosten oder Leistungen sind bereits in den u.a. auf der Homepage angegebenen Preisen enthalten, und werden zwischen dem BSND und seinen Betreuungspersonen intern abgerechnet! Weitere Kosten entstehen dem Auftraggeber nicht!

6.2. Die Honorierung unserer Dienstleistungen erfolgt bar -gegen Quittung- , nach Beendigung eines jeweiligen Betreuungstages, direkt an unsere vermittelte Betreuungsperson!

6.3. Wenn der vereinbarte Betreuungszeitraum kurzfristig überschritten wird, ist die mehr geleistete Zeit nach dem vereinbarten Stundensatz zu bezahlen. Ausgenommen ist das Zustandekommen einer Zeitüberschreitung durch ein Fehlverhalten der vermittelten Betreuungsperson.

Nr. 7 Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort

7.1. Für den Vermittlungsauftrag, seine Durchführung und Abwicklung, und die sich daraus ergebenen Ansprüche aller Vertragsparteien gilt ausschliesslich nur die Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland!

7.2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist die Freie und Hansestadt Hamburg.

Nr. 8 Wirksamkeit, Änderungen und Ergänzungen unserer AGB's

8.1. Sollte eine oder mehrere der hier aufgeführten Bedingungen ungültig sein, oder werden, gegen geltendes Recht verstossen, oder nicht den gesetzlichen Grundlagen entsprechen, treten diese für jene in Kraft!

8.2. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB's sind nur durch den BSND selbst zulässig, und bedürfen der Schriftform!

Stand 03/2010

Widerrufsbelehrung


Einen, an den BSND in Auftrag gegebenen, Vermittlungsauftrag, oder seine Durchführung, kann bis zu 24 Stunden vor Beginn des Betreuungszeitraums, ohne Entstehung weiterer Kosten oder Ersatzansprüche, widerrufen werden!

Ein Widerspruch ist nur telefonisch oder per SMS möglich!

Für eingereichte Widersprüche nach Ablauf dieser Frist, berechnet der BSND 10,00 Euro Stornierungsgebühren pro gebuchten Betreuungstag, die dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden!

Bei nicht fristgemässer abgesagter oder eingehaltener Buchung sind wir berechtigt, dem Auftraggeber eine Rechnung für die gesamte Zeit der Buchung auszustellen (§304 und §615 BGB)!

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